Batteriespeicher richtig aufstellen
Der Umgang mit Batteriespeichern ist in den Brandschutzvorschriften 2015 nicht geregelt. Für die Aufstellung von Lithium-Ionen-Batteriespeicher hat die VKF ein Brandschutzmerkblatt und für Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeicher die FAQ 2005-01 publiziert.
Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeicher
Aufstellung innerhalb von Gebäuden
Zu beachten sind die Herstellerangaben. Diese müssen in jedem Fall eingehalten werden.
Batteriespeicher müssen in geeigneten Räumen, z. B. in Elektroräumen, Kellern oder Einstellräumen für Motorfahrzeuge, aufgestellt werden. Nicht geeignet sind Räume und Bereiche, in denen es sehr warm werden kann oder die feuergefährdet sind. Beispiele sind Werkstätten in Schreinerbetrieben, Chemielabore, Lager mit gefährlichen Stoffen oder Wirtschaftsteile von landwirtschaftlichen Gebäuden wie Strohlager oder Tierställe.
In Treppenhäusern und Korridoren, die als horizontale oder vertikale Fluchtwege dienen, dürfen Batteriespeicher nicht aufgestellt werden.
Je nach Gebäudekategorie und Batterietyp werden Anforderungen an Brandabschnitte und an den Feuerwiderstand gestellt.
Einfamilienhäuser und Gebäude mit geringen Abmessungen
Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeicher dürfen in allen Räumen, die nicht feuer- oder explosionsgefährdet sind, aufgestellt werden.
Die Räume müssen nicht als Brandabschnitte ausgebildet sein. Sie müssen jedoch die Angaben des Herstellers erfüllen.
Dies gilt unabhängig von der Kapazität des Batteriespeichers.
Gebäude geringer und mittlerer Höhe
Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeicher dürfen frei in einem Brandabschnitt aufgestellt werden.
Der Feuerwiderstand des Brandabschnitts muss gleich hoch sein wie die nutzungsbezogene Brandabschnittsbildung. Es gelten jedoch Mindestvorgaben:
- Kleine und mittlere Speicher, bis 100 kWh/Brandabschnitt: mindestens EI 30
- Grosse Speicher, mehr als 100 kWh/Brandabschnitt: mindestens EI 60
In einem Mehrfamilienhaus sind die Wohnungen z. B. als Brandabschnitte mit Feuerwiderstand EI 30 ausgebildet. Damit darf ein Batteriespeicher bis 100 kWh frei in einer Wohnung aufgestellt werden.
Lüftungsanlagen, die Brandabschnitte mit Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeichern belüften, müssen gegenüber angrenzenden Nutzungen mit Feuerwiderstand getrennt werden. Mögliche Lösungen sind brandfallgesteuerte Brandschutzklappen (Kanalrauchmelder) oder feuerwiderstandsfähige Lüftungskanälen direkt ins Freie.
Aufstellung ausserhalb von Gebäuden
Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeicher dürfen im Freien aufgestellt werden. Dabei muss, sofern vom Hersteller nicht anders gefordert, kein Schutzabstand zum Gebäude eingehalten werden.
Möglich ist auch die Aufstellung in ISO-Containern oder in Nebenbauten aus Baustoffen RF1. Für ISO-Container gelten dieselben Brandschutzabstände wie für Nebenbauten. Falls der geforderte Abstand nicht eingehalten werden kann, müssen Ersatzmassnahmen getroffen werden.
Lithium-Ionen-Batteriespeicher
Für Lithium-Ionen-Batteriespeicher ist das Brandschutzmerkblatt «Lithium-Ionen-Batterien» der VKF anzuwenden. Es gilt für alle Gebäudekategorien. Für Einfamilienhäuser und Gebäude geringer Abmessung gibt das Merkblatt mit den Lösungsvorschlägen lediglich Empfehlungen.
Die Lösungsvorschläge sind abhängig von der Kapazität des Lithium-Ionen-Batteriespeichers. Sie können einzeln oder in Kombination angewendet werden und sind nicht als abschliessend zu verstehen. Die Massnahmen müssen objektbezogen ausgearbeitet werden.
Weitere Informationen (rechte Spalte)
Lithium-Ionen-Batteriespeicher pdf Brandschutzmerkblatt der VKF Lithium-Eisenphosphat-Batterien pdf FAQ 2005-1 der VKFWeshalb sind die Brandschutzanforderungen unterschiedlich?
Lithium-Ionen-Batterien können sich bei Überhitzung, mechanischer Beschädigung oder Kurzschluss selbst entzünden.
In Haushalts- und Freizeitprodukten kommen in der Regel Lithium-Ionen-Akkus zum Einsatz, z.B. Lithium-Nickel-Mangan-Cobalt-(NMC)-Akkus. Diese neigen zu einer «Kettenreaktion» (Thermal Runaway) mit einer heftigen Selbstzersetzung.
In Hausspeichern, z. B. für PV-Anlagen oder für andere stationäre Zwecke mit erhöhten Sicherheitsanforderungen, werden Lithium-Eisenphosphat (LFP)–Batterien eingesetzt. Diese lassen sich aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung deutlich schwerer bis kaum entzünden und sind damit vergleichsweise sicher.

