Zuständigkeiten im Kanton St. Gallen
Je nach Nutzung des Gebäudes sind die Brandschutzbeauftragten der Gemeinden oder die Fachspezialisten der Gebäudeversicherung für die Erteilung der brandschutztechnischen Bewilligung zuständig. Die detaillierten Bestimmungen sind in der Zuständigkeitsregelung festgehalten (siehe Kasten rechts).
Rechtliche Grundlagen
Die Brandschutzvorschriften (BSV) der VKF sind in der ganzen Schweiz verbindlich. Sie bilden die Grundlage für Heureka.
Gesetze und Vorschriften
In einzelnen Themenbereichen präzisiert die Gebäudeversicherung St. Gallen (GVSG) die nationalen Vorschriften mit kantonalen Merkblättern.