Infoplattform für Brandschutz

Photovoltaik und Sonnenkollektoren auf Dächern

Für Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren auf Flach- und Steildächern braucht es in der Regel keine zusätzlichen Brandschutzmassnahmen. Die Anlagen müssen aber fachgerecht installiert sein und dürfen die Feuerwehr bei einem Einsatz nicht behindern oder gefährden.

 

Solaranlagen, also Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufbereitung, dürfen auf Flach- oder Steildächern ohne zusätzliche Brandschutzmassnahmen montiert werden, wenn

Für Solaranlagen, die im Dach integriert sind, gelten die Anforderungen von Bedachungen und Aussenwandkonstruktionen, siehe Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen».

Brandgefahr durch elektrische Installationen verhindern

PV-Module erzeugen Gleichstrom (DC), der in einem Wechselrichter zu Wechselstrom (AC) gewandelt wird. Bei Tageslicht erzeugen die Module immer eine Spannung, auch wenn die Installation beim Hausanschluss vom Ortsnetz getrennt ist. Damit besteht eine Brandgefahr

Empfehlungen für die Installation der Leitungen

 

DC-Hauptleitungen zwischen den PV-Modulen und dem Wechselrichter sollten einen erhöhten Schutz gegen Berührung, mechanische Einwirkungen und Nagetierfrass aufweisen (gemäss SN 411000 (NIN), B+E 7.12.5.2). 
Die Leitungen sollten möglichst kurz sein. Das heisst, der Wechselrichter sollte möglichst nahe bei den PV-Modulen montiert werden. 

Für die Montageorte von DC-Leitungen gelten folgende Empfehlungen: 

  • ausserhalb des Gebäudes
  • in einem Elektroinstallationsschacht ortsfest verlegt 
  • nicht in Lüftungsschächten
  • nicht in Liftschächten
  • nicht im Bereich von vertikalen Flucht- oder Zugangswegen für Einsatzkräfte. Leitungen in einem geschlossenen Kabelkanal oder Installationsschacht mit einem Feuerwiderstand von mindestens EI30-RF1 sind zulässig. 

Ausführung der Leitungen in verschiedenen Bereichen

Alle DC-Leitungen müssen in doppelter Isolation ohne PVC ausgeführt werden.

Solarmodule dürfen die Funktion von Brandmauern nicht beeinträchtigen

  • Aufdachanlagen: Die Solarmodule müssen im Bereich der Brandmauer auf einer Breite von 1 m unterbrochen werden. Auf den Abstand zur Brandmauer kann verzichtet werden, wenn die Brandmauer mindestens 0.3 m über die Solaranlage geführt wird oder wenn die Solaranlage einer VKF-anerkannten Konstruktion entspricht.
  • Indachanlagen: Bei Solarmodulen mit einer nicht brennbaren äussern Schicht muss die Brandmauer hohlraumfrei bis an die Module geführt werden. Für Solaranlagen mit brennbaren Anteilen schlagen Sie in der Brandschutzerläuterung 100-15 «Brandmauern», Kapitel 4.2, nach, wie die Anschlüsse an das Dach vorschriftsgemäss ausgeführt werden.

Abstand zu Rauch-Wärme-Abzugsanlagen (RWA)

Solaranlagen müssen zu RWA-Öffnungen einen genügend grossen Abstand aufweisen, damit die Funktionsfähigkeit (genügend grosser Öffnungswinkel, Raumbedarf für die Wartung, Platzbedarf für Schnee, etc.) und der Unterhalt gewährleistet sind.

Bei einem Abstand von 2 m sind die Anforderungen ohne zusätzliche Massnahmen erfüllt.

Keine Pflicht für Blitzschutz

Wenn eine Solaranlage installiert wird, ist kein zusätzliches Blitzschutzsystem gefordert. Wenn ein Blitzschutzsystem vorhanden ist, muss die Solaranlage jedoch in das System miteinbezogen werden.

Feuerwehr darf nicht durch Installationen behindert werden

Im Brandfall müssen Dachgeschosse von der Aussenseite durch die Feuerwehr geöffnet werden können. Hilfreich sind Warnhinweise und ein Orientierungsplan, in dem die Standorte der einzelnen Module verzeichnet sind.

Der Bauherr muss das Feuerwehrkommando über die Installation der Solaranlage informieren.

Brandschutzrichtlinien der VKF

14-15 «Verwendung von Baustoffen»

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