Infoplattform für Brandschutz

Fassaden und Aussenwände mit Holz

Ein Brand an der Aussenwand darf sich um nicht mehr als zwei Geschosse oberhalb des Brandgeschosses ausbreiten, bis die Feuerwehr mit dem Löschen beginnt. Bei Fassaden aus Holz lässt sich dies mit konstruktiven Unterteilungen der Fassade gewährleisten.

Brandverhalten verschiedener Fassadentypen und Konstruktionen

Optimales Brandverhalten: Fensterbandfassade

Fassadentyp: Fensterbandfassade mit durchlaufender, nicht brennbarer Bekleidung

Bekleidung: flächige (Platten) oder formschlüssige Bekleidung (Nut- oder Federschalung), horizontal angeordnet

Unterkonstruktion: einlagige vertikale Lattung, Unterteilung des Hinterlüftungshohlraums (siehe Abschnitt unten «Horizontale Brandschutzmassnahmen unter «Hinterlüftete Fassaden»), Lattenabstand gering halten.

Balkon: Geländer und Untersicht nicht brennbar

Gutes Brandverhalten: Lochfassade

Fassadentyp: Lochfassade

Bekleidung: kraftschlüssige Bekleidung (Profil mit Winkelfalz, überfälzte Schalung, Deckelschalung), vertikal angeordnet

Unterkonstruktion: Kreuzlattung

Balkon: entweder Geländer oder Untersicht nicht brennbar

Kritisches Brandverhalten: verwinkelte Geometrien

Fassadentyp: verwinkelte Geometrien, brennbare Doppelebenen (z. B. Holzschiebeläden oder Holzbalkone)

Bekleidung: offen (Leistenschalung, offene Stülpschalung), mehrlagig oder kreuzweise angeordnet

Unterkonstruktion: Konsole oder punktuelle Befestigung, keine Unterteilung des Hinterlüftungshohlraums

Balkon: alle Oberflächen aus Holz

Konstruktive Unterteilung der Fassade

Bei Gebäuden mit einer Höhe von mehr als 11m (Gebäude mittlerer Höhe) müssen Bandschutzmassnahmen getroffen werden:

  • Hinterlüftete Fassaden werden mit Schürzen oder Abschottungen unterteilt (siehe Abschnitt unten «Hinterlüftete Fassaden»).
  • Bei Wärmedämmverbund-Systemen wird die Brandausbreitung mit Brandriegeln verhindert (siehe Abschnitt unten «Wärmedämm-Verbundsysteme»).
  • Bei einem Löscheinsatz muss der Zugang für die Feuerwehr zu Fassadenflächen aus brennbaren Baustoffen gewährleistet sein. Wie die Zugänglichkeit gewährleistet werden muss, ist im Anhang zu Ziff. 3.1 der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» ersichtlich.

Bei Hanglagen ist zu beachten:

Die konstruktive Unterteilung gilt auch für Untergeschosse, deren Aussenwandfläche ganz oder teilweise oberhalb des Terrains liegt.

Das Schutzziel, dass sich ein Brand um nicht mehr als zwei Geschosse oberhalb des Brandgeschosses ausbreiten darf, gilt für alle Gebäude. Es kommt zum Tragen, sobald die Aussenwandfläche aufgrund der Hanglage bei insgesamt vier Geschossen (z.B. 1 UG und 3 OG) ganz oder teilweise oberhalb des Terrains liegt.

  • Die konstruktive Unterteilung muss für Erd- und Obergeschosse umgesetzt werden.

  • Die konstruktive Unterteilung muss für alle Geschosse (auch für die Untergeschosse) umgesetzt werden.

Hinterlüftete Fassaden

Wenn die Aussenwandbekleidungen und/oder die Dämmstoffe im Hinterlüftungsbereich aus brennbaren Materialien bestehen, müssen hinterlüftete Fassaden mit einer von der VKF anerkannten oder gleichwertigen Konstruktion ausgeführt werden.

Aussenwandbekleidungen dürfen mit linearen Unterkonstruktionen aus Baustoffen der Kategorie RF3 befestigt werden.

Punktuelle Befestigungen bzw. Rückverankerungen von hinterlüfteten Fassaden, die sich innerhalb der Wärmedämmung befinden, müssen mindestens aus Baustoffen der Kategorie RF3 (cr) bestehen.

Horizontale Brandschutzmassnahmen

Ein Brand darf sich bis zum Löschangriff der Feuerwehr über nicht mehr als zwei Geschosse oberhalb der Brandetage ausbreiten – so lautet das Schutzziel. Um dieses zu erreichen, müssen hinterlüftete Fassaden bei Gebäuden mit vier und mehr Geschossen horizontal unterteilt werden. Dazu werden bei jedem Geschoss Schürzen oder Abschottungen installiert.

Bei Balkonböden, die nicht direkt an die Aussenwand montiert sind, müssen die Schürzen oder Abschottungen durchgehend installiert werden.

Schliesst der Balkonboden direkt an die Aussenwand an, wird die Hinterlüftung dadurch unterteilt. In diesem Fall sind keine Schürzen oder Abschottungen nötig. Voraussetzung ist, dass der Anschluss gemäss der Lignum-Dokumentation ausgeführt ist.

  • Mit Schürzen wird die Zirkulation der Luft in der Hinterlüftung über mehrere Geschosse verhindert. Die Flammen werden von der Aussenwand abgeleitet.

  • Mit der Abschottung wird die durchgehende Luftzirkulation verhindert.

Vertikale Brandschutzmassnahmen

In Ergänzung zu den horizontalen Brandschutzmassnahmen (Schürzen oder Abschottungen) muss der Hinterlüftungshohlraum bei allen Fassadentypen vertikal unterteilt werden.

Diese vertikalen Brandschutzmassnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich:

  • Brandabschnittsbildende Wände
  • Gebäudeecke (Aussen- oder Innenecke)
  • Wechsel des Fassadentyps oder Bekleidungssystems innerhalb einer Fassadenfläche
  • Brandmauer
  • Unterteilung des Hohlraums mit Holzplatte oder Mineralwolle

  • Vertikale Trennung des Hohlraums

Wärmedämm-Verbundsysteme

Wärmedämm-Verbundsysteme, deren Dämmstoffe aus brennbaren Materialien bestehen, müssen:

  • mit einer VKF-anerkannten oder gleichwertigen Konstruktion ausgeführt werden

oder

  • in jedem Geschoss einen umlaufenden Brandriegel aus Baustoffen RF1 (Schmelztemperatur grösser oder gleich 1 000 °C) mit einer minimalen Höhe von 0,2 m aufweisen.

Bei nicht VKF-anerkannten Produkten sind die Brandriegel mechanisch zu befestigen.

So müssen Brandriegel ausgeführt sein

Balkone

Balkone werden als Teil der Fassade verstanden. Die Brandschutzvorschriften BSV 2015 stellen keine separaten Anforderungen an Balkone.

Die brennbaren Anteile eines Einzelbalkons oder ein durchgehendes Balkonband haben jedoch Einfluss auf das Brandverhalten einer Holzfassade und müssen deshalb beim Festlegen der Brandschutzmassnahmen berücksichtigt werden.

Laubengänge

Eine Konstruktion gilt als Laubengang, wenn:

  • sie mindestens zur Hälfte gegen das Freie ständig offen ist
  • die Öffnungen gleichmässig verteilt und unverschliessbar sind

Laubengänge müssen bis zu einer Treppe (vertikaler Fluchtweg) führen. Die maximale Fluchtweglänge darf nicht überschritten werden.

Anforderungen an Baustoffe und Feuerwiderstand

  • Generell gilt die Anforderung der Kategorie RF1. Linear tragende Bauteile dürfen aus brennbaren Baustoffen bestehen.
  • An den Feuerwiderstand von Türen und Fenstern werden keine Anforderungen gestellt.
  • Die Laufflächen müssen einen Feuerwiderstand von 30 min aufweisen und feuerwiderstandfähig an die Aussenwand angeschlossen werden. Die Aussenwandbekleidung muss aus Baustoffen der Kategorie RF1 bestehen.
  • Für Laubengänge, die auf beiden Seiten zu einer Treppe führen, bestehen keine Anforderungen an den Feuerwiderstand der Konstruktion (es kann beispielsweise auch ein Gitterrost verwendet werden). Die Aussenwandbekleidung darf aus brennbaren Baustoffen bestehen.

 

Detaillierte Informationen zu den Brandschutzmassnahmen bei verschiedenen Fassadentypen und wie sie festgelegt werden, finden Sie in der Lignum-Dokumentation 7.1 «Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen».

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