Laubengang
Eine Konstruktion gilt als Laubengang, wenn:
- sie mindestens zur Hälfte gegen das Freie ständig offen ist
- die Öffnungen gleichmässig verteilt und unverschliessbar sind
Laubengänge müssen bis zu einer Treppe (vertikaler Fluchtweg) führen. Die maximale Fluchtweglänge darf nicht überschritten werden.