brandschutztechnisch einwandfreie Ordnung
Zu einer «brandschutztechnisch einwandfreien Ordnung» gehören z. B.:
- der sachgemässe Umgang mit Feuer und ähnlichen Gefahrenquellen
 - die sichere Aufbewahrung und Beseitigung von brennbarem Material
 - der fachgemässe Umgang mit feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen
 - vorschriftsgemäss betriebene haustechnische Anlagen
 - die Gewährleistung der Betriebsbereitschaft der Einrichtungen zur Brandbekämpfung und der technischen Brandschutzanlagen.
 
Quelle: VKF

