Die maximale Fluchtweglänge zu einem Ausgang ins Freie beträgt 35 m.
Die Bildung von Nutzungseinheiten ist nicht zulässig. Der Fluchtweg darf nicht über angrenzende Räume führen.
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Die maximale Fluchtweglänge zu einem Ausgang ins Freie beträgt 35 m.
Die Bildung von Nutzungseinheiten ist nicht zulässig. Der Fluchtweg darf nicht über angrenzende Räume führen.
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