Infoplattform für Brandschutz

Wände und Türen, Decken und Stützen

Wände und Decken haben nicht nur eine tragende Funktion, sie dienen auch der Brandabschnittsbildung. Der Feuerwiderstand gibt dabei an, wie lange eine Wand oder eine Decke das Übergreifen des Feuers verhindert.

Beachten Sie: Wir betrachten hier auf «Heureka» ausschliesslich die Beurteilung aus Sicht des Brandschutzes (Feuerwiderstand der Bauteile). Bei einem Umbau oder einer Sanierung muss auch der statische Nachweis für die massgebende Lastfallkombination erbracht werden.

Mindestdicken für den Feuerwiderstand

Der Feuerwiderstand bestehender Wände, Decken oder Stützen lässt sich anhand der Dicke der Bauteile abschätzen.

Je nach Bauart müssen dabei weitere Faktoren berücksichtigt werden.

Wählen Sie die Bauart Ihres Gebäudes

Brandschutzplatten

Mit Brandschutzplatten oder Brandschutzbekleidungen lässt sich der Feuerwiderstand von Decken, Wänden oder Stützen erhöhen.

Mindestdicken für Feuerwiderstand 30, 60 oder 90 Minuten

  Minimale Bekleidungsdicke in mm
Feuerwiderstand 30 Min. 60 Min. 90 Min.
Gipsplatten 18 2 x 15 3 x 15
Gipsfaserplatten, homogen (Rohdichte ≥800 kg/m³) 18 2 x 12.5 3 x 12.5
Kalziumsilikatfaserzementplatten (Rohdichte ≥450 kg/m³) 20 30 40
zementgebundene Spanplatten (Rohdichte ≥1200 kg/m³, Zemengehalt ≥ 75 % Masseprozent 20 30 40
Calciumsulfat- oder zementgebundene Estriche 20 30 50

Mit dem Dokument «Allgemein anerkannte Bauprodukte» gibt die VKF eine Übersicht über Brandverhaltensgruppen anerkannter Baustoffe und über Mindestdicken für den Feuerwiderstand von Wänden und Decken bei verschiedenen Bauweisen.

Feuerwiderstand 30 Minuten, EI30 oder REI30?

Mit der Analyse der Bauteile beurteilen Sie den Feuerwiderstand in Minuten. Die Bezeichnungen in den Brandschutzvorschriften enthalten die Buchstaben R (Tragfähigkeit), E (Wärmedämmung) I (Raumabschluss). Damit werden Bauteile aufgrund ihres Prüfnachweises klassifiziert.

Bei bestehenden Decken und Wänden existiert in der Regel kein Prüfnachweis. Die Bauteile können deshalb nicht gemäss diesen Bezeichnungen klassifiziert werden. Sie werden anhand ihres Feuerwiderstands beurteilt. Das heisst, wenn für eine Wand in den Brandschutzvorschriften REI 30 gefordert ist und ihre bestehende Wand einen Feuerwiderstand von 30 Minuten aufweist, ist der Brandschutz für das Tragwerk und/oder den Brandabschnitt ausreichend.

 

Wie werden bestehende Türen beurteilt?

Bei der Beurteilung von älteren Türen lohnt es sich, eine Fachperson beizuziehen. Viele Brandschutzbehörden fordern dies sogar. Für die Beurteilung betrachtet der Sachverständige ein bis zwei Türen im Gebäude gründlich. Weisen sie Risse auf? Wie sehen Rahmen und Zargen aus? Ist die Zarge gut ausgemörtelt und rissfrei?

Um den Aufbau zu begutachten, demontiert der Sachverständige oft das Schloss oder hängt eine Türe aus. Als Basis für die Beurteilung gelten die Stand-der-Technik-Papiere SIA Lignum 83 v1997 bzw. VST-Merkblatt 008 v1996. Erfüllen die Türen die Anforderungen, die damals an brandabschlussbildende Türen gestellt wurden, werden sie bis auf Weiteres geduldet.

Einfacher ist es, wenn die Türe mit einer Plakette gekennzeichnet ist, die das Baujahr und den Feuerwiderstand vermerkt. In diesem Fall liegt es in der Verantwortung des Eigentümers bzw. des QS-Verantwortlichen Brandschutz zu beurteilen, ob der Zustand der Tür noch genügt.

 

ExpertInnen finden

Eine Liste mit Fachexpertinnen und -experten für Türen in Holz finden sich beim

und für Metalltüren beim

 

Türen mit Bezeichnung «T30»

Für Türen in brandabschnittsbildenden Wänden ist ein Feuerwiderstand von 30 Minuten gefordert. Bei älteren Türen ist oft unklar, ob sie diese Anforderung erfüllen. Die Bezeichnung T30 wurde schon vor der Zeit der geprüften Bauteile für Brandschutztüren verwendet. Ab den späten 1990er-Jahren galt diese Bezeichnung dann offiziell nur noch für geprüfte Türen. Eine Kennzeichnungspflicht für geprüfte bewegliche Bauteile besteht in der Schweiz erst seit dem 1.1.2005. Deshalb ist nicht so einfach ersichtlich, ob eine in der Übergangszeit hergestellte Türe geprüft war.

Müssen T30-Türen ersetzt werden?

Ob eine T30-Türe bei einem Umbau ersetzt werden muss, ist eine Frage des Brandschutzkonzepts und der Verhältnismässigkeit. Werden beispielsweise in Wohnungen eines Mehrfamilienhauses nur die Nasszellen renoviert, ist ein Ersatz der Wohnungstür nicht unbedingt gefordert. Werden jedoch auch Veränderungen an Boden, Wänden und Decken vorgenommen, gilt ein Bauvorhaben als wesentliche bauliche Veränderung, wodurch gemäss Brandschutznorm auch eine Anpassung der Türen an die aktuellen Brandschutzvorschriften nötig wird.

Türen, die nach den damaligen Stand-der-Technik-Papieren konstruiert und einem guten technischen Zustand sind, können in der Regel in Absprache mit der Brandschutzbehörde, bis auf weiteres, als «T30-Türe ohne Prüfnachweis» belassen werden. Denkmalgeschützte Türen lassen sich ertüchtigen, etwa mit einer feuerwiderstandsfähigen Zwischenschicht oder als Aufdoppelung auf einer neuen Brandschutztür.

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