Einstellraum in der Landwirtschaft
Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge dürfen in Räumen, die nicht feuergefährdet sind, abgestellt werden.
Achtung: In einem leeren Tank befinden sich hochexplosive Treibstoffdämpfe!
Brandschutzabstände
Bei den geforderten Brandschutzabständen ist die Arealfläche massgebend.
Arealfläche bis 3600 m2
Zwischen eingeschossigen Ställen müssen keine Brandschutzabstände eingehalten werden, sofern die Arealfläche 3 600 m² nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass die Ställe für Landwirtschaft genutzt werden.
Dasselbe gilt bei Gebäuden mit mehreren Geschossen wie Galerien oder Heubühnen.
Beispiel eines Areals
Die geforderten Brandschutzabstände zu Wohnhäusern oder Einstellräumen (in der Grafik mit x bezeichnet) sind abhängig von den Baustoffen der äussersten Schichten der Aussenwandkonstruktion:
5 m | Beide äussersten Schichten bestehen aus Baustoffen der Kategorie RF1 |
7,5 m | Eine der beiden äussersten Schichten besteht aus brennbaren Baustoffen |
10 m | Beide äusseren Schichten bestehen aus brennbaren Baustoffen |
In Gebäuden geringer Höhe (bis 11 m hoch) und bei Aussenwandkonstruktionen mit einem Feuerwiderstand von 30 Minuten (mit Ausnahme von Türen und Fenstern) dürfen die Brandschutzabstände reduziert werden:
4 m | Beide äussersten Schichten bestehen aus Baustoffen der Kategorie RF1 |
5 m | Eine der beiden äussersten Schichten besteht aus brennbaren Baustoffen |
6 m | Beide äusseren Schichten bestehen aus brennbaren Baustoffen |
Falls im Gebäude gefährliche Stoffe gelagert oder verarbeitet werden, müssen die Brandschutzabstände angemessen erhöht werden.
Arealfläche grösser als 3600 m2
Die geforderten Brandschutzabstände sind abhängig von den Baustoffen der äussersten Schichten der Aussenwandkonstruktion:
5 m | Beide äussersten Schichten bestehen aus Baustoffen der Kategorie RF1 |
7,5 m | Eine der beiden äussersten Schichten besteht aus brennbaren Baustoffen |
10 m | Beide äusseren Schichten bestehen aus brennbaren Baustoffen |
Wenn die Aussenwandkonstruktionen (mit Ausnahme von Türen und Fenstern) einen Feuerwiderstand von 30 Minuten aufweisen, dürfen die Brandschutzabstände reduziert werden:
4 m | Beide äussersten Schichten bestehen aus Baustoffen der Kategorie RF1 |
5 m | Eine der beiden äussersten Schichten besteht aus brennbaren Baustoffen |
6 m | Beide äusseren Schichten bestehen aus brennbaren Baustoffen |
Falls im Gebäude gefährliche Stoffe gelagert oder verarbeitet werden, müssen die Brandschutzabstände erhöht werden.
Ersatzmassnahmen bei Unterschreitung der Abstände
Wenn die Brandschutzabstände nicht eingehalten werden, können Ersatzmassnahmen getroffen werden. Beispiele sind eine feuerwiderstandsfähige Ausführung der Aussenwände oder feuerwiderstandsfähige Bekleidungen und Versetzen der Fenster und Türen.
So werden Brandschutzabstände gemessen
Brandabschnitte
Räume, in denen Motorfahrzeuge abgestellt werden, sind von angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Räumen mit Feuerwiderstand EI 60 abzutrennen. Als Variante kann das Innere des Einstellraums allseitig mindestens K 60 bekleidet sein.
Baustoffe und Bauteile, Tragwerke und Fluchtwege
Die Anforderungen an den Feuerwiderstand der Tragwerke, an Baustoffe und Fluchtwege hängen davon ab, zu welcher Nutzung der Einstellraum gehört.
Falls der Einstellraum an ein Wohngebäude angebaut ist, wählen Sie unter «Suche nach Nutzung» die Nutzung «Wohnen» und die Gebäudegrösse. Dort finden Sie die Brandschutzanforderungen unter dem Titel «Baulicher Brandschutz».
Falls der Einstellraum frei stehend oder an ein landwirtschaftliches Gebäude angebaut ist, finden Sie die Anforderungen unter der Nutzung «Landwirtschaft» im Kapitel «Anforderungen an die Gebäude».
Brandschutzanlagen
Feuerlöscher sind nicht gefordert.
Falls ein Blitzschutzsystem für die umliegenden Gebäude gefordert ist, muss der Einstellraum darin integriert werden.
Lagerung von Material
In Einstellräumen darf Material gelagert werden. Auch Rasenmäher, Mofas oder Roller dürfen abgestellt werden.
Leicht brennbare Flüssigkeiten und Brennstoffe dürfen nur in bestimmten Mengen gelagert werden:
- Treibstoffe bis 25 l pro Einstellraum
Anderweitige Nutzungen der Einstellräume sind erlaubt.