Dekorationen
Dekorationen dürfen keine Gefahren bergen. Beim Anbringen ist darauf zu achten, dass:
- die Sicherheit von Personen nicht gefährdet ist
- Fluchtwege und Notausgänge nicht beeinträchtigt oder versperrt werden
- die Beschilderung der Fluchtwege oder deren Sicherheitsbeleuchtung nicht abgedeckt wird
- Ausgänge nicht verdeckt oder verschlossen werden
- Geräte wie Feuerlöscher, Handfeuermelder, Brandmelder, Löschposten, Sprinkleranlagen oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen frei zugänglich sind und in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden
- die Dekorationen nicht durch die Wärmestrahlung von Lampen, Heizapparaten oder Motoren entzündet werden können
Materialien von Dekorationen
- In Fluchtwegen dürfen keine brennbaren Dekorationen angebracht werden.
- In Räumen mit Publikumsverkehr müssen Dekorationen aus Baustoffen der Kategorie RF2 bestehen. Ist eine Sprinkleranlage im Raum installiert, genügen Materialien der Kategorie RF3 (cr).
- Die Materialien dürfen im Brandfall nicht brennend abtropfen.