Zugang für die Feuerwehr
Landwirtschaftliche Gebäude und Anlagen müssen für den raschen und zweckmässigen Einsatz der Feuerwehr jederzeit ungehindert zugänglich sein.
Die Feuerwehr muss Zugriff auf Löschwasser haben. Informationen dazu finden Sie in den Richtlininen Löschwasser (Seite 8) der Feuerwehr Koordination Schweiz FKS.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stellflächen der FKS.