Infoplattform für Brandschutz

Mehrzweckhalle

Falls Sie eine Veranstaltung mit mehr als 1000 Personen planen, wenden Sie sich an eine Brandschutzfachperson.

Wie Sie die Gebäudehöhe richtig messen, finden Sie im Praxistipp auf dem Forum Brandschutz.

Was fällt unter die Nutzung «Mehrzweckhalle»?

Unter «Mehrzweckhallen» fassen wir öffentliche Räume und Nutzungen zusammen. Beispiele sind Sportzentren, Kirchen oder Museen. Die Ausführungen gelten sowohl für kleinere Räume als auch für solche mit einer Belegung von mehr als 300 Personen.

Temporäre Veranstaltungen fallen nicht unter diese Nutzung. Informationen dazu finden Sie im Brandschutzmerkblatt 2002-15 «Zeltbauten für temporäre Veranstaltungen».

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