Mischnutzungen
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Auch in diesem Fall sind die aktuellen Brandschutzvorschriften BSV 2015 massgebend. Dies gilt auch, wenn das Gebäude nach den «alten» Brandschutzvorschriften gebaut wurde.
Die Informationen hier auf «Heureka» gelten deshalb auch für Umbauten, Sanierungen, Erweiterungen oder Umnutzungen. Mehr dazu finden Sie unter «Umbau, Sanierung und Umnutzung» im Thema «Grundsätze, Bewilligung und Verhältnismässigkeit».