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Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sorgen im Brandfall dafür, dass Wärme und Rauch abgezogen werden.
Zuoberst in den Treppenhäusern (vertikale Fluchtwege) sind Abströmöffnungen vorgeschrieben. Diese müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Die Öffnungen müssen direkt ins Freie führen.
- Ihre geometrische Lüftungsfläche muss mindestens 0,5 m² betragen.
- Die Öffnungen müssen sich von der Eingangsebene aus öffnen lassen.
- Ihre Funktionstüchtigkeit muss auch bei einem Stromausfall gewährleistet sein.
Ab einer Brandabschnittsgrösse von 4 000 m² kann eine RWA mit Leistungsausweis gefordert sein. In diesem Fall muss ein Brandschutzplaner kontaktiert werden
Informationen zu verschiedenen Arten von Anlagen und zu Leistungsanforderungen finden Sie im Fachthema Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.