Sprinkleranlagen
Sprinkleranlagen sind vorgeschrieben, sobald eine Brandabschnittsfläche grösser als 2 400 m² ist (einschliesslich der angrenzenden Lager- und Betriebsräume).
Die Sprinkleranlagen sind mit Handfeuermeldern (inkl. automatische Alarmübermittlung) zu ergänzen.
Kontrollen und Generalüberholung
Periodische Kontrollen
Sprinkleranlagen müssen periodisch kontrolliert werden.
Generalüberholung
Nach 20 Jahren Betrieb müssen Sprinkleranlagen einer Generalüberholung unterzogen werden. Damit werden die Anlagen auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und wenn nötig auf geänderte Brandgefahren angepasst.
Eine VKF-anerkannte Fachfirma muss die Generalüberholung vor Beginn der Arbeiten bei der Brandschutzbehörde genehmigen lassen. Dazu reicht sie das Formular «Vorabklärung Generalüberholung Sprinkleranlagen» ein.
Möchten Sie freiwillig eine Sprinkleranlage installieren oder mehr über das Thema erfahren? Informationen dazu finden Sie unter dem Fachthema Sprinkleranlagen.